Modellversuch
In der BRD sind Modellversuche nach den §§ 63 bis 65 SGB V grundsätzlich erwünscht – wie aus der Korrespondenz mit unseren Ministerpräsidenten ersichtlich ist. Vergleichende Studien sind gerade innerhalb von Betriebskrankenkassen möglich, in dem nur ein Teil der Versicherten nach diesem Modellprojekt versorgt werden. Entsprechende Verhandlungen werden mit offenen und geschlossenen Betriebskrankenkassen schon geführt. Zusagen für die begleitende Evaluation derartiger Modellprojekte liegen von verschiedenen gesundheits-ökonomischen Instituten vor.
In Singapur funktioniert das Gesundheitswesen mit den medical save accounts, was in der Doktorarbeit von Dr. Schreyögg nachgewiesen wurde und wofür er im Januar 2005 den Wissenschaftspreis der GRPG erhalten hat. Beim Modell entspricht dies dem Patientenkonto. Wir planen mit den realen Zahlen einer Krankenkasse eine Computersimulation vor Durchführung eines Modellprojektes.