Patientenkonto
Das Patientenkonto ist das zentrale Element des Modells. Sämtliche Ein- und Auszahlungen werden über dieses Konto abgerechnet. Die damit verbundene Transparenz deckt die wahren Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitswesens auf. Durch das Patientenkonto muss der Versicherte auch nicht selbst in Vorleistung treten, er verfügt stattdessen frei über das auf seinem Konto befindliche Guthaben, um Behandlungen begleichen zu können.
Kommt es auf dem Patientenkonto zu einer Unterdeckung, können Familienangehörige oder Freunde den Negativbetrag durch Überweisungen von ihrem Konto ausgleichen. Das Patientenkonto stellt den wesentlichen Teil des Kapitaldeckungsfahrens für die Finanzierung der Gesundheitsversicherung dar. Über das Konto spart der Versicherte das für den Krankheitsfall notwenige Kapital an.
Dispositionskredit
Bleibt auch nach Überweisung zwischen Familienangehörigen oder Freunden eine Unterdeckung des Patientenkontos, kann der Versicherte über einen Dispositionskredit verfügen. Hierdurch wird für einen unbürokratischen Ablauf der medizinischen Behandlung, auch wenn das eigene Konto durch eine teure medizinische Maßnahme kurzfristig überfordert ist, gesorgt. Der Kredit wird mit zwei Prozent Zins über der Inflationsquote verzinst und die Tilgung erfolgt nach Genesung aus dem eigenen Patientenkonto. Der Kreditrahmen ist das 3-fache der eigenen jährlichen Einzahlungen. Verstirbt der Kreditnehmer, bekommt die Versichertengemeinschaft ihr Geld aus dem Solidarfonds, in den er selbst jahrelang zuvor eingezahlt hat.
Solidarfonds
Der Solidarfonds ist das zentrale Element des umlagefinanzierten Teils unseres Versorgungsmodells . Er tritt dann ein, wenn das Patientenkonto trotz Dispositionskredit eine Unterdeckung aufweist. Somit können auch langwierige oder sehr teure medizinische Behandlungen durchgeführt werden oder Versicherte behandelt werden, die über wenig oder kein Kapital auf dem Patientenkonto verfügen.
Alle Behandlungen, die vom Solidarfonds bezahlt werden, werden zum einfachen Satz abgerechnet, um die Kosten möglichst gering zu halten. Durch den Solidarfonds wird die Basisversorgung aller Versicherten sichergestellt. Um die Risiken des Solidarfonds zu begrenzen, wird dieser durch eine europäische Rückversicherung abgesichert. Hier könnte auch der Staat ausgleichen ohne einen komplizierten RSA – Risikostrukturausgleich.