Wettbewerb der Leistungserbringer
Ein wesentlicher Aspekt des Systems ist der Wettbewerb der Leistungserbringer. Durch diesen wird einerseits die notwendige Qualität der medizinischen Versorgung erzeugt und andererseits für geringe Kosten gesorgt. Allein der Wettbewerb ist in der Lage, eine wirtschaftliche Allokation der Ressourcen zu erreichen. Gleichwohl findet der Wettbewerb unter definierten Regeln statt.
Die freie Arztwahl sowie die Möglichkeit medizinische Leistungen im Ausland zu beziehen steigert den Wettbewerb und führt zu mehr Effizienz. Gleichzeitig werden die Übergänge ambulant – stationär und Hausarzt – Facharzt – Krankenhaus – Reha-Einrichtungen nicht mehr durch Budgetgrenzen gegeneinander abgegrenzt sondern zu einem funktionierenden Gesamtsystem verbunden. Das Zeitmanagement in Arztpraxen und Krankenhäusern kann wieder individuell auf den Patienten abgestimmt werden.
Ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung ist Leistungspflicht zum einfachen Satz für alle Leistungen, die vom Solidarfonds übernommen werden, wodurch eine Inanspruchnahme des Solidarfonds über Gebühr verhindert wird. Für alle anderen Leistungen gilt die Freiheit der Preisgestaltung innerhalb eines vordefinierten Rahmens. Leistungserbringer müssen auf ihren Rechnungen den Steigerungsfaktor ausweisen – wie dies in der derzeit gültigen GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) schon der Fall ist. Leistungen können allerdings wie in der früheren PREUGO (Preußische Gebührenordnung) mit dem 1 – 20-fachen Satz liquidiert werden. Die Kosten- und Qualitätskontrolle erfolgt durch den Versicherten als Kunde aller Leistungserbringer – wie dies in einem freien Markt typischerweise immer der Fall ist. Die Krankenhäuser werden wie Hotels ihre Preise gestalten nach ihren Kosten und daraus ihre Rechnungen erstellen. Der Wettbewerb regelt auch hier das Angebot. Die Apotheker beraten bezüglich der Preise und geben die Mittel aus, die der Verschreibung des Arztes entsprechen. Auch hier wird der Markt die besten Preise den Patienten verschaffen.