Behandlung von Guthaben auf dem Patientenkonto

Um den Versicherten einen Anreiz zu wirtschaftlichem Handeln zu geben, werden Guthaben mit 2 % Zins  plus der Inflationsquote belohnt. Zudem wird zum Geburtstag des Versicherten 1% des Guthabens zur freien Verfügung ausbezahlt, wodurch der Versicherte zum Sparen auf dem Patientenkonto motiviert wird.

Beim Tod des Versicherten wird ein Drittel des Guthabens an die Angehörigen ausgezahlt, ein Drittel wird auf Patientenkonten von Familienangehörigen überwiesen und der Rest wird dem Solidarfonds zugeführt. Beim Wechsel der Versicherung kann das Guthaben auf die neue Versicherung übertragen werden (entspricht den schwer zu definierenden Altersrückstellungen der PKV – Private Krankenversicherung.

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