Vertragsfreiheit

Für den Eintritt in die Versicherung ist ein Kontrahierungszwang vorgesehen, das heißt es werden keine Voruntersuchungen und Risikoausschlüsse durchgeführt. Der Beitragssatz ist damit nicht mehr von der aktuellen  Gesundheit beim Eintritt in die Versicherung abhängig, was wesentlich gerechter ist, als die heutigen Regelungen der Privatversicherung. Weder ist der Zugang zur Gesundheitsversicherung, noch ist die Inanspruchnahme von Leistungsträgern national beschränkt, noch greift die Versorgungsgemeinschaft in die Preisgestaltung der Leistungserbringer ein.

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