Finanzierung der Modell Krankenkasse

Die Berechnung des Versichertenbeitrags erfolgt nach den heute gültigen Vorschriften. Der Betragssatz liegt zwischen 10-15%. Künftig sollen die Einzahlungen vom Lohn abgekoppelt und auf freiwilliger Basis vom Gesamteinkommen berechnet werden. Der Versicherte deklariert seinen Betrag selbstständig. Einzahlungen bei Lohnempfängern erfolgt wie heute. Krankengeld wird nach Höhe des monatlichen angegebenen Verdienstes ausbezahlt, was die Ehrlichkeit begünstigt und bei Abhängigkeit aus dem Solidarfonds ist eine Basisbehandlung garantiert. Ein Mindestbeitrag gilt für unbeschäftigte Familienmitglieder, Sozialhilfeempfänger und Wohnsitzlose, für die der Staat über die Zahlung von Sozialhilfe oder auch direkt in die Versicherung garantiert. Weiterhin ist ein Höchstbeitrag bei  einem Gesamteinkommen von 200 000.- €  vorgesehen.

Von den Einzahlungen werden 70% dem Patientenkonto gutgeschrieben oder zur Tilgung eines Dispositionskredites verwendet. Die restlichen 30% werden dem Solidarfonds zugeführt.

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